SPD Neckarbischofsheim

 

Bedarfsgemeinschaften: SPD sieht Handlungsbedarf bei den Kosten der Unterkunft

Veröffentlicht in Kreistagsfraktion

Rhein-Neckar. Ein beträchtlicher Anteil der Bedarfsgemeinschaften, denen gegenüber der Rhein-Neckar-Kreis zur Übernahme der Kosten der Unterkunft verpflichtet ist, muss aus eigener Tasche draufzahlen. Das geht aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion hervor. „Unter 20 Prozent“, vor allem Single- und Zwei-Personenhaushalte, seien betroffen. Auf durchschnittlich 50 Euro schätzt die Kreisverwaltung den Betrag, den die Betroffenen regelmäßig von den monatlich 364 Euro Sozialleistungen abzwacken müssen, mit denen sie eigentlich Kleidung, Essen, Fahrscheine oder Bildungsangebote bestreiten sollen - was angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in der Region ohnehin knapp bemessen ist.

Der Hintergrund ist, dass ihre Mietkosten als „unangemessen hoch“ gelten und die Erstattung vom Kreis entsprechend bei bestimmten Obergrenzen gekappt wird. „Ich sehe hier Handlungsbedarf“, so der stv. sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Lars Castellucci (Wiesloch). „Natürlich dürfen wir keine Luxuswohnungen auf Steuerzahlerkosten finanzieren“, so Castellucci. „Aus Gesprächen mit Betroffenen und Sozialverbänden wissen wir aber, dass es den als ‚angemessen‘ geltenden Wohnraum schlicht nicht in ausreichendem Umfang gibt oder er nicht zur Verfügung gestellt wird.“ Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist es kritisch zu sehen, wenn Mietanteile dauerhaft aus dem eigenen Einkommen bestritten werden müssen. „Wir brauchen eine Veränderung bei den Wertgrenzen“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Renate Schmidt (Eppelheim), „da führt kein Weg dran vorbei.“

Die Kreistagsfraktion der SPD fordert außerdem mehr Transparenz in der Umsetzung. Wichtig und vom Gesetzgeber auch so vorgesehen sei, dass jeder einzelne Fall, jedes individuelle Schicksal betrachtet und vor diesem Hintergrund entschieden werde. So sei es völlig klar, dass beispielsweise Witwen oder Witwer nach dem Tod des Partners nicht auch noch zum Umzug aufgefordert werden, nur weil die Wohnung dann vielleicht ein Zimmer über dem Bedarf liege. „Für die Einzelfallentscheidungen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Amt brauchen wir klare Kriterien“, so eine weitere Forderung der Fraktion. Das erleichtere denen ihre Arbeit und versetze Hilfsorganisationen in die Lage ihr Klientel entsprechend zu beraten. „Außerdem wünschen wir uns, dass die Verwaltung die betroffenen Personen dabei berät, wie sie ihre Kosten gegegebenfalls senken können, etwa durch Verweise auf Energiesparberatungen“, meint Sozialsprecherin Renate Schmidt. „Ein Beratungsleitfaden in verständlicher Sprache - das wäre eine gute Sache“, ergänzt Castellucci. Die SPD-Fraktion wartet nun auf die Vorlage eines angekündigten Konzeptes seitens der Verwaltung und wird ihre Vorschläge in die Diskussion einbringen und gegebenenfalls beantragen.

 

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