SPD Neckarbischofsheim

 

Keine Bewegung in Sachen Windkraft !

Veröffentlicht in Metropolregion

Staatssekretärin Gisela Splett bleibt bei unnachgiebiger Haltung.
Auch nach dem von der SPD-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar initiierten Gespräch mit Staatssekretärin Dr. Gisela Splett (GRÜNE) vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu der Problematik “Ausweisung von Ausschlussflächen für regionalbedeutsame Windkraftanlagen” ist keine Annäherung der total gegenseitigen Auffassung erkennbar. Dies war zwar angesichts der bislang unnachgiebigen Haltung des zuständigen Ministeriums im Grunde nicht anders zu erwarten; zu verstehen und sachlich nachvollziehbar ist dies aber nach wie vor in keiner Weise. Es kann und darf schlicht und ergreifend offenbar nicht sein, dass sich die Meinung eines Ministeriums – und sei diese in der Sache noch so falsch – durch Argumente einer nachgeordneten Institution korrigieren lässt. Eigentlich unverständlich und auch schade für eine grün-geführte Landesregierung, die sich eine “Politik des Gehörtwerdens” auf die Fahne geschrieben hat.

Ganz anders dagegen im linksrheinischen Rheinland-Pfalz, wo seitens des zuständigen Ministeriums aktiv und gutachterlich unterlegt Ausschlussflächen und Restriktionsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen als Richtschnur für die Regionalplanung erarbeitet und ausgewiesen wurden. So sind dort beispielsweise der Haardtrand und die Rheinniederung sowie anschließende großräumige Pufferzonen als Ausschlussflächen bzw. Restriktionsflächen (Einzelfallprüfung) festgelegt.

Vor diesem Hintergrund muss sich die baden-württembergische Landesregierung zu Recht die Frage gefallen lassen, ob die badischen Rheinauen bzw. der Odenwaldrand mit anschließender Bergstraße und das Neckartal im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz keine bedeutsamen historischen Kulturlandschaften sind und warum dies so ist. Diese Frage wird wohl unbeantwortet bleiben.

Wie nun der Verband Region Rhein-Neckar mit dieser Problematik umgeht, ist nach wie vor unklar. Vorerst ist der betreffende Plansatz aus dem Regionalplan Rhein-Neckar herausgenommen, um den weiteren Fortgang des Genehmigungsverfahrens nicht in Frage zu stellen. Zumindest mit dieser Vorgehensweise ist das zuständige Ministerium einverstanden. Ob die Verbandsversammlung am Ende aber einer Festlegung im Sinne der Landesregierung zustimmt, die von einer überwältigenden Mehrheit ihrer Mitglieder definitiv abgelehnt wird, ist zumindest fraglich. Warten wir´s ab!

Ausschlussflaechen in Rheinland-Pfalz

 

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