SPD Neckarbischofsheim

 

Planungsausschuss der Region beschließt Fortschreibung des Wohnbauflächenbedarfs.

Veröffentlicht in Fraktion

Mit seinem Beschluss, den im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar für die einzelnen Kommunen im Bereich der Metropolregion ausgewiesenen Wohnbauflächenbedarf zu aktualisieren, folgte der Planungsausschuss des Regionalverbandes in seiner jüngsten Sitzung in der südpfälzischen Stadt Landau einer von der SPD-Regionalverbandsfraktion bereits bei der Aufstellung des Regionalplanes eingebrachten Anregung, die Bevölkerungsentwicklung und daraus resultierend den Wohnbauflächenbedarf in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. der tatsächlichen Entwicklung vor Ort anzupassen. Dies soll nun im Rahmen einer ersten Teilfortschreibung des Regionalplanes (Plankapitel 1.4 “Wohnbauflächen”) erfolgen.

Ausgelöst wurde die Diskussion über die den jeweiligen Kommunen im Verbandsgebiet zugewiesenen Wohnbauflächen bereits im Jahre 2008 durch ein von der Universität Mannheim erstelltes Gutachten über die Bevölkerungsentwicklung im Bereich der Metropolregion Rhein-Neckar, dessen Ergebnisse vielerorts nicht nachvollziehbar waren und die auch in einer Vielzahl der Gemeinden nicht mit der tatsächlichen Entwicklung vor Ort übereinstimmten.
 
Dies wurde insbesondere von den Kommunen des Nachbarschaftsverbandes Mannheim / Heidelberg scharf kritisiert und in Frage gestellt. Angesichts der Tatsache, dass die Aufstellung des Regionalplanes zu diesem Zeitpunkt bereits weit fortgeschritten war, stellte seinerzeit die SPD-Fraktion den Antrag, die im Plan ausgewiesenen Prognosezahlen (Wohnbauflächenbedarf, Bevölkerungentwicklung) in regelmäßigen Abständen der tatsächlichen Abständen aufgrund der tatsächlichen Entwicklung zu aktualisieren; dies wurde dann auch durch eine entsprechende Fußnote im Regionalplan festgeschrieben.
 
Nachdem zwischenzeitlich die Genehmigung der Inhalte des Regionalplanes durch das Baden-Württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur seit September 2014 vorliegt, schien es für die SPD-Fraktion in der Metropolregion an der Zeit, die vorstehend dargestellte Planfortschreibung in Angriff zu nehmen, was nun durch den Beschluss des Planungsausschusses eingeleitet wurde. Die wissenschaftliche Begleitung der nun gestarteten 1. Teilfortschreibung wird durch das Institut ISB der Universität Aachen (Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallee) erfolgen, wobei bei der Aufgabenstellung ausdrücklich darauf zu achten ist, dass die Fortschreibung der Prognosezahlen für die Kommunen eigenständig nachvollziehbar gestaltet werden müssen und der Planungshorizont über das Jahr 2020 hinaus reichen muss.

 

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