SPD Neckarbischofsheim

 

Windenergieanlagen – Eine fast unendliche Geschichte !

Veröffentlicht in Metropolregion

Dritte Offenlage in Sachen regionale Windkraftanlagen erforderlich.

 

Lapidar heißt es in dem  seit Ende des Jahres 2014 rechtskräftigen Regionalplan für den Bereich des Verbandes Region Rhein-Neckar auf Seite 129 “ohne Regelungen zu Standorten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen”. Ein schlichter Satz mit immensem Vorlauf und noch größeren Auswirkungen, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden kann, denn diese Geschichte würde ein ganzes Buch füllen. Hierzu nur soviel: Nach umfangreichen Vorarbeiten und der damit verbundenen Abarbeitung von weit über 1.000 Einwendungen, Änderungs- und Ergänzungswünschen sowie Widersprüchen war das Werk soweit gediehen, dass es in den Entwurf des ersten einheitlichen Regionalplanes Rhein-Neckar aufgenommen werden konnte. So zumindest die Auffassung der Verbandsverwaltung und die der Mitglieder der Verbandsversammlung. Doch weit gefehlt! Als Folge unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben der drei beteiligten Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz untersagte die gegenüber dem Verband weisungsberechtigte 3-köpfige Raumordnungskommission die Aufnahme des entsprechenden Plansatzes in das Planwerk und machte dadurch mit einem Federstrich die intensiven vorarbeiten von vielen Monaten zunichte. Es muss an dieser Stelle noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass hierbei die seinerzeit grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg eine besonders unrühmliche Rolle spielte.

Um nicht das gesamte umfangreiche Planwerk dadurch nicht insgesamt zu Fall zu bringen, einigte man sich mit den für die Genehmigung zuständigen Stellen darauf, den gesamten Plansatz “Windkraftanlagen” aus dem Regionalplan herauszunehmen in diesen in einem ergänzenden sog. Teilregionalplan abzuarbeiten. Das umfangreiche Verfahren ging also in eine zweite Runde.

 

Da dabei die von der Raumordnungskommission ergangenen Auflagen zu beachten waren, waren dadurch gegenüber dem ersten Verfahren teilweise umfangreiche Änderungen der ursprünglichen Festlegungen erforderlich. Dies führte dazu, dass eine erneute Offenlage der Planes mit der Anhörung von über 500 zu beteiligten Stellen, darunter fast 300 Kommunen, durchzuführen war, was erneut ca. 1.000 auszuwertende und zu bearbeitende Stellungnahmen ergab. Das war nun der zweite Streich und sowohl Verbandsverwaltung als auch Verbandsversammlung glaubten sich endlich kurz vor dem Ziel.

 

Doch nun kam es noch dicker. Kurz vor Abschluss des zweiten Verfahrens fanden Landtagswahlen in Baden-Württemberg in in Rheinland-Pfalz statt; mit den bekannten Ergebnissen und insbesondere auch mit neuen Koalitionsverträgen. Dass hierbei gerade auch für den Bereich der erneuerbaren Energien und damit auch der Windkraft erneut gegenüber den bislang bestehenden Vorgaben neue Festlegungen getroffen wurden, verwundert wohl kaum.

 

Was tun? die zweite Offenlage war gelaufen und in der Abarbeitung durch die Verbandsverwaltung und nun lagen neue vorgaben auf dem Tisch. Diese hatten zwar noch keine gesetzliche Wirkungskraft, denn vorerst waren dies ja nur “Absichtserklärungen” in einem Koalitionsvertrag. Dennoch konnte man nicht so tun, als ob es diese Aussagen nicht gäbe und einfach weiterarbeiten mit der Gefahr, dass am Ende erneut alle Arbeit umsonst gewesen wäre. Also auch das zweite Verfahren stoppen bzw ruhen lassen ?

 

Nachdem seitens der Verbandsverwaltung der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03. 06. 2016 über die vorhandene Situation umfassend informiert wurde, gilt es nun, mit den Genehmigungsstellen einen “Modus Vivendi” über das weitere Vorgehen auszuhandeln und dabei insbesondere auch die zu erwartenden Änderungen in den Entwurf des Teilregionalplans Windkraft einzuarbeiten. Dies erfordert dann eine erneute, also eine dritte, Offenlage.

 

Fazit des interessierten Beobachters der Szene: Das kann und darf doch alles nicht wahr sein. Ist es aber, leider.

 

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